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Natur- und Artenschutz

Bei unserer alltäglichen Arbeit spielen zahlreiche Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Tieren und Pflanzen eine wichtige Rolle.

So steht u.a. die Deutsche Hornisse (Vespa crabro) gemäß Bundesartenschutzverordnung § 1, Satz 1, neben Bienen und Hummeln, unter besonderem Schutz.
Sie darf nur mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Naturschutzbehörde umgesiedelt oder bekämpft werden.

Zum Schutz wild lebender Tiere dürfen Nester nur beseitigt werden, wenn ein "vernünftiger Grund" wie z.B. der Schutz von Alten, Kranken, Kindern oder Allergikern vorliegt (Bundesartenschutzverordnung § 39, Abs.1).

Nest der Hornisse (Vespa crabro)

Am häufigsten begegnen uns im Alltag zwei der heimischen Wespenarten: die Deutsche Wespe (Vespula germanica) und die Gemeine Wespe (Vespula vulgaris).

Sie werden von Nahrungsmitteln angelockt, kommen an den Esstisch und werden aggressiv, wenn man sie verscheuchen will.

Die anderen Arten interessieren sich nicht für den menschlichen Speiseplan und stören daher wenig.
Sie reagieren lediglich aggressiv, wenn sie ihr Nest bedroht ansehen.

Ausgebildete Schädlingsbekämpfer

Ausgebildete Schädlingsbekämpfer können aufgrund ihres Fachwissens
und ihrer Expertise die unterschiedlichen Arten erkennen und
dahingehend beraten, ob eine Entfernung eines Nestes oder eine Umsiedelung
notwendig ist. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine passende und nachhaltige
Lösung, um Sie von unerwünschten Wespen zu "befreien".